Nach § 2 Satz 1 BayEGovV (basierend auf Art. 7 Abs. 1 (EU) 2016/2102) ist grundsätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen und zu veröffentlichen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1523 stellt hierfür in ihrem Anhang ein Muster zur Verfügung, auf das an dieser Stelle umfangreich verwiesen wird.
Nachfolgend wurden die Angaben für die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bereits eingefügt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.reichersbeuern.de/.
Die Gemeinde Reichersbeuern ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Website www.reichersbeuern.de/entspricht den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätslevel A der WCAG 2.1. Wir arbeiten derzeit daran, den höchsten Konformitätslevel AAA (und auch den Level AA) zu erreichen. Entsprechende Kriterien für das Erreichen dieses Konformitätslevels AAA werden weiter obenstehend und im Prüfbericht aufgelistet.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 31.03.2022 bis 14.04.2022 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufen A-AAA und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei uns einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Reichersbeuern
Tölzer Straße 2
83677 Reichersbeuern
Tel.: 08041 7822-0
E-Mail schreiben
Durchsetzungsverfahren
Sie können uns als Betreiber dieser Website Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen von uns ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung des Freistaats Bayern zu stellen. Diese Überwachungsstelle prüft auf Ihren Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern Maßnahmen erforderlich sind. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV:
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Verwaltungsgemeinschaft
Reichersbeuern
Tölzer Straße 2
83677 Reichersbeuern
Tel.: 08041/7822-0
Fax.: 08041/7822-70
E-Mail schreiben
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