Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern

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Aktuelle Verfahren der Bauleitplanung

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet“
der Gemeinde Sachsenkam, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs.2 BauGBund Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der
Öffentlichkeit zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet“
in der Fassung vom 12.11.2015 finden in der Zeit

vom 11.12.2015 bis 12.01.2016 

statt.

Die Unterlagen umfassen:

Die Träger öffentlicher Belange werden von der Planung unterrichtet und gemäß § 4 Abs.2 BauGB aufgefordert, sich innerhalb der o.g. Frist zu äußern.   

Für nicht innerhalb der o.g. Frist vorgebrachte Stellungnahmen gilt § 4 a Abs.6 Satz 1 BauGB.    

Die Stellungnahme ist an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern (Vera Steinmetz VG Reichersbeuern) zu senden.  

Für den Fall, dass sich der Bebauungsplan von Ihnen nur im Originalmaßstab bewerten lässt, wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Entwurf und die Begründung in Papierform anzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass auch in diesem Fall die o.g. Beteiligungsfrist gilt. Soweit erforderlich, kann auf Antrag Fristverlängerung gewährt werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern
Tölzer Straße 2
83677 Reichersbeuern

Tel.: 08041/7822-0
Fax.: 08041/7822-70
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Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
(nur Bürgerservice)

Bauamt der VG Reichersbeuern

Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.:  08041 7822–17
Fax.: 08041 7822–20
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